In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit Ihrem Betrieb bzw. genau genommen, wie Sie dort: Betriebsanweisung erstellen … Sind Sie Leiter eines Betriebs, zum Beispiel in Flensburg, Hamburg oder Niebüll? Dann wissen Sie sicherlich, dass es Ihnen obliegt, sich auch um die Arbeitssicherheit Ihrer Beschäftigten zu kümmern.
In der Regel haben Sie für alle Fragen rund um die Themen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung eine interne oder externe Fachkraft angestellt, die Ihnen zur Entwicklung von Betriebsanweisungen zur Seite steht.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt sich nicht nur mit sämtlichen Paragraphen und Vorschriften von Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz – ArbSchG und ASiG – aus, sondern weiss auch, wann und wo welche Schutzmassnahmen implementiert werden müssen. Dabei führt sie nicht nur regelmässige Betriebswartungen durch, sondern erstellt z.B. auch Betriebsanweisungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen.
Auch Notfallkonzepte und Schulungen können zu den Aufgaben dieses Beraters zählen. Kurzum: eigentlich alles, was aktiv Gefahren vermeidet. Aber auch die Dokumente, die festhalten, wie Gefährdungen vermieden und so die Sicherheit und der Arbeitsschutz der Mitarbeiter gewährleistet werden können. Zu diesen gehört ebenfalls die Erstellung einer sogenannten Betriebsanweisung.
Was sind Anweisungen bzw. was ist eine Betriebsanweisung und was beinhaltet sie?
Vorweg: Die Betriebsanweisung, kurz BA, ist ein Dokument, das ausschliesslich auf Gefahren in einem Betrieb/am Arbeitsplatz hinweisen soll.
Es zeigt ausserdem entsprechende Schutzmassnahmen auf. Es handelt sich hier nicht um eine Betriebsanleitung. Unter dieser ist ein genauso wichtiges Dokument zu verstehen, das über Restrisiken und Fehlanwendungen z.B. einer Maschine informiert.
Die Berufsgenossenschaft hat einen Leitfaden für Faktoren, die im Dokument festgehalten sind:
- Welche Gefahren für Mensch und Umwelt liegen im Betrieb vor?
- Betriebsanweisungen zur Anwendung verschiedenster Gefahrstoffe!
- Wie verhalten sich die Angestellten korrekt bei möglichen Störungen?
- Welche Schutzmassnahmen und Betriebsanweisungen sind zu erstellen?
- Das Verhalten Ihrer Mitarbeiter bei einem Betriebsunfall oder mit Gefahrstoff?
Wer erstellt eine individuelle Anweisung, meine Betriebsanweisungen?
Die oben genannten Fragen sind nur einige der Punkte, die in eigentlich jeder Betriebsanweisung gestellt werden. Dadurch kann nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden, sondern auch deren Gesundheitsschutz. In der Regel wird eine solche Betriebsanweisung von einer Fachkraft für „Arbeitssicherheit Hamburg“ erstellt und sollte vor allem in folgenden Situationen greifen:
- Wenn Mitarbeiter täglich mit Bio- oder Gefahrstoffen arbeiten
- Vor dem erstmaligen Verwenden von Arbeitsmitteln und/oder elektrischen Anlagen
- Als Unterweisung bei Angestellten, die Zugang zu gefährlichen Arbeitsbereichen haben
- Bei Beschäftigten anderer Arbeitgeber bzgl. einer Sicherheits- und Gesundheitsanweisung
Auch ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, kann die Erstellung dieser Anweisungen / Unterweisung, speziell der Betriebsanweisung vornehmen. Der SiGeKo wird vor allem auf Baustellen als Fachkraft hinzugezogen und achtet darauf, dass unter anderem Krane und selbstfahrende Arbeitsmittel risiko- und gefahrenfrei eingesetzt werden können.
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