Arbeitssicherheit definiert den angestrebten gefahrenfreien Arbeitsplatz. Dieses beschreibt die Beherrschung der auf den Menschen bezogenen Auswirkung von Gesundheitsgefährdungen, Berufskrankheiten und sonstigen gefährlichen Einflüssen auf die Beschäftigten.
Somit ist die Arbeitssicherheit ein Ziel des Arbeitsschutzes.