Wir von Arbeitsschutz Pro haben es uns auf unsere Unternehmens-Fahnen geschrieben, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Und zwar bei allen Themen rund um Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz. Deshalb stellen wir Ihnen in unseren Beiträgen alles Wissenswerte rund um diese „Sujets“ vor. Und wir wissen, dass das manchmal sehr juristisch bzw. trocken daherkommt.
Sie als Unternehmer oder Betriebsleiter wissen: nur eine Firma, die sämtliche Sicherheitsvorgaben erfüllt, ist ein Unternehmen, in dem Mitarbeiter sich gut aufgehoben fühlen und motiviert arbeiten. In einem unserer anderen Beiträge haben wir Ihnen bereits vorgestellt, welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter übernimmt. Nämlich alles, was entfernt mit Brandherden zu tun hat.
Damit z.B. ein Brandschutzbeauftragter seine Arbeit professionell ausführen kann, bedarf es in den meisten Fällen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Bei einem solchen Bericht werden alle für den jeweiligen Betrieb relevanten Gefährdungen ermittelt, denen die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Berufs ausgesetzt sein können. Was sich noch hinter diesem Bericht versteckt, erfahren Sie hier.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Vorweg: Gefährdung ist nicht gleich Gefahr. Das heisst, dass eine Gefährdungsbeurteilung nicht eine Gefahr näher beschreibt, sondern einen Faktor, der zu einer Gefahr werden kann. Führen Sie also zum Beispiel einen Fischerei-Betrieb in Kiel, wo mit scharfen Gegenständen wie Schneidemaschinen gearbeitet wird, sind diese als Gefährdung einzustufen. Und können zur Gefahr werden.
Ein externer Experte (Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg), also zum Beispiel wir von Arbeitsschutz Pro, schaut sich diese Gefährdungen in Ihrem Betrieb an und schätzt deren Sicherheit ein. Aufbauend auf seinen Ergebnissen erstellt er dann für Sie und Ihren Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung. Der vom Arbeitsschutzgesetz erstellte Gefährdungskatalog ist sehr umfangreich. Zu potentiellen Gefährdungen werden u.a. gezählt:
- Die Gestaltung von Arbeits- und/oder Fertigungsverfahren
- Physikalische, chemische & biologische Einwirkungen
- Eine unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter
- Arbeitsstoffe, Maschinen & Geräte
Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung Flensburg erstellt werden?
Das Arbeitsschutzgesetz, das sogenannte ArbSchG, schreibt vor, dass jeder Betrieb regelmässig eine Gefährdungsbeurteilung durch einen externen Experten erstellen lässt. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle potentiellen Gefährdungsherde innerhalb dieses Betriebs bekannt sind und ausgeschaltet werden können. So gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Durch die Dokumentation dieser Gefährdungen wird es Ihnen und Ihren Mitarbeitern erleichtert, Massnahmen, Verantwortliche und Termine für wichtige Arbeitsschutzmassnahmen festzulegen und diese auch durchzuführen. Was ebenfalls ganz wichtig ist und unbedingt für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung spricht: die rechtliche Absicherung! Ausserdem ist sie für den Betrieb:
- Eine Hilfe, um die MA über bestehende Gefährdungen zu informieren
- Sie fungiert als Informations-Grundlage für Betriebsrat und Personalrat
- Eine Arbeits-Grundlage für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt & Sicherheitsbeauftragten
- Sie ist der Durchführungs-Nachweis für staatliche Behörden und/oder Berufsgenossenschaft
Wenn auch Sie einen externen Experten für die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung suchen – zum Beispiel für Ihren Betrieb in Husum oder Flensburg – rufen Sie uns noch heute kostenlos an unter +49 (0) 4336 2250 788. Möchten Sie uns lieber schreiben? Dann erreichen uns Ihre E-Mails unter Gefährdungsbeurteilung erstellen
✓ Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen vom Fachmann ✓ Wer erstellt meine Gefährdungsbeurteilung? ✓ Arbeitsschutzgesetz richtig anwenden ✓ Arbeitsschutz Pro stellt externe Fachkraft für Gefährdungsbeurteilung ✓ Betrieb in Flensburg braucht Gefährdungsbeurteilung ✓