Gefährdungsbeurteilung – eine der wichtigsten Dinge in Ihrem Betrieb. Als Unternehmenschef oder Betriebsleiter wissen Sie schließlich: Nur ein Unternehmen, das sämtliche Sicherheitsvorgaben einhält und damit den optimalen Arbeitsschutz garantiert, ist ein gutes Unternehmen. Also eine Firma, in der sich alle Mitarbeiter sicher fühlen und vielleicht auch deshalb gerne zur Arbeit kommen.
Um das zu gewährleisten, finden sich in den meisten Betrieben Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie SiGeKo Experten. Den Brandschutzbeauftragten obliegt es dabei, sogenannte Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Ein solcher Bericht hält alle ermittelten und für den Betrieb relevanten Gefährdungen fest, denen die Angestellten bei der Arbeit ausgesetzt sind.
Natürlich erstellen wir von Arbeitsschutz Pro erstellen Ihnen eine solche Gefährdungsbeurteilung. Dank langjähriger Expertise und Praxiserfahrung stehen wir Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen uns mit allen Themen rund um Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und eben auch Brandschutz aus. Was genau sich hinter der ominösen Gefährdungsbeurteilung versteckt, erfahren Sie hier.
Die Gefährdungsbeurteilung – was ist das?
Eine Gefährdungsbeurteilung beschreibt zunächst einen Umstand oder Faktor, der zu einer Gefahr für Betrieb und Mitarbeiter werden kann. Wichtig: Gefährdung heißt nicht gleich Gefahr! Leiten Sie beispielsweise ein Unternehmen, das sich auf Schreinerarbeiten konzentriert, liegt die Gefährdung in den Werkzeugen, wie Sägen etc. Diese können im Ernstfall zur Gefahr für Ihr Team werden.
Ein interner oder noch besser externer Berater für Arbeitssicherheit Hamburg (wie z.B. wir von Arbeitsschutz Pro) begutachtet diese potentiellen Gefahrenherde in Ihrem Unternehmen. Er schätzt auch ein, welche Gefährdungen von einzelnen Arbeitsmaterialien und Werkzeugen ausgehen können und schätzt deren Sicherheit ein. Die Erkenntnisse werden in der sog. Gefährdungsbeurteilung festgehalten:
- Dazu zählen unter anderem die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
- Maschinen (z.B. Sägen), Geräte und Arbeitsstoffe (z.B. Chemikalien)
- Eine unzureichende Unterweisung/Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Einwirkungen physikalischer/chemischer/biologischer Natur
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung – wieso, weshalb, warum?
Wir Deutschen lieben Paragraphen und Gesetze. Nicht überraschend also, dass das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, vorschreibt, dass jeder Betrieb regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durch einen externen Arbeitsschutzbeauftragten erstellen lässt. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, die folgenden Dinge in der Gefährdungsbeurteilung festzuhalten:
- Die Gefährdungsbeurteilung ist Durchführungsnachweis für Behörden/Berufsgenossenschaft
- Sie ist die Arbeitsgrundlage für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsarzt
- Sie dient als Informationsgrundlage für den Personalrat ebenso wie für den Betriebsrat
- Sie ist als Informationshilfe über bestehende Gefährdungen anzusehen
Durch die Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung ist es sowohl für Sie als Betriebsleiter, als auch für Ihre Beschäftigten leichter, die entsprechenden Maßnahmen einzuführen und einzuhalten. Zudem werden in einer solchen rechtlich absichernden Beurteilung Verantwortliche und Termine für wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt, die dann auch durchgeführt werden müssen.
Suchen Sie einen externen Fachmann, der für Ihren Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Dann sind Sie bei uns von Arbeitsschutz Pro an der richtigen Adresse! Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise. Rufen Sie uns deshalb noch heute für Ihre persönliche Offerte an unter +49 (0) 4336 2250 788 oder schreiben Sie uns hier
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