Betriebsanweisungen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt und können als Grundlage für die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz § 12 genutzt werden.
Weiterhin dienen Betriebsanweisungen als Anweisungen am Arbeitsplatz um die Beschäftigten bei der Arbeit, vor den Gefahren und Gesundheitsrisiken von Betriebsmitteln, Arbeitsverfahren, Betriebsstoffen, Gefahrstoffen usw. zu schützen.
Betriebsanweisungen werden in diversen unterschiedlichen Gesetzten und Verordnungen gefordert.
Kleiner Auszug:
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung