Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg

Folgende Situation: Sie leiten einen kleinen, aber feinen Fischereibetrieb im wunderschönen Hamburg. Zu den Arbeitswerkzeugen gehören scharfe Gegenstände und Maschinen, da sonst der frische Fisch nicht richtig aufbereitet werden kann. Diese Gegenstände werden von Ihren motivierten Mitarbeitern bedient. Und können diese unter Umständen Gefährdungen aussetzen.

Wir haben Ihnen in einem unserer Beiträge bereits einige Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung gegeben. Genauso wichtig, gerade in Ihrem Betrieb in Hamburg, ist eine rechtlich wirksame Arbeitssicherheit. Diese soll/muss gewährleisten, dass Ihre Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt ihre Arbeiten sicher und gefahrenfrei ausüben können und Unfälle vermieden werden.

Arbeitssicherheit ist Teil des Arbeitsschutzes und damit selbstverständlich durch das Arbeitsschutzgesetz, das ArbSchG, reglementiert. Sie ahnen es schon – hier lauern wieder unzählige Paragraphen, deren Einhaltung Ihnen schon jetzt Kopfschmerzen bereitet. Aber dafür gibt es keinen Grund – wir von Arbeitsschutz Pro stellen Ihnen eine Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg zur Seite.

Arbeitssicherheit in Hamburg – was ist das eigentlich?

Wie häufig bei Paragraphen und Gesetzen gilt: auch Arbeitssicherheit hat einen gewissen Definitions-Spielraum. Allgemein aber kann festgehalten werden: Arbeitssicherheit beschreibt die gefahrenfreie Ausübung der eigenen Arbeit. Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, diese zu gewährleisten, indem Sie potentielle Gefahren für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter minimieren und eliminieren.

Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass Ihre Mitarbeiter, z.B. in der Hamburger Fischerei, sich nicht aus Versehen einen Finger abschneiden. Gleichzeitig soll diese Präventiv-Massnahme auch unnötige Kosten für Ihren Betrieb und natürlich auch den Staat vermeiden. Dafür wurden das ArbSchG und das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) verabschiedet. Diese Gesetze halten unter anderem fest:

  • Dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte eingestellt werden
  • Dass die Bildung und die Aufgaben von Arbeitsschutzausschüssen geregelt sind
  • Und zwar dann, wenn in einem Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt werden
  • Das ist als Massnahmen, die einen gefahrenfreien Arbeitsplatz garantieren, festzuhalten

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg?

Damit Sie als Betriebsleiter/Unternehmenschef sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, sollte jeder Betrieb eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit an seiner Seite haben. Er kennt sich nicht nur mit dem Finessen des ArbSchG und des ASiG (auch SiGeKo Baustelle) aus, sondern kümmert sich auch um sämtliche anfallenden Berichte und Dokumentationen. Des Weiteren gehört zu ihren Aufgaben:

  • Sie beschafft technische Arbeitsmittel
  • Die Unfallverhütung im Betrieb und am Arbeitsplatz
  • Sie berät bei der persönlichen Schutzausrüstung für die Angestellten
  • Sie kümmert sich um die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

Zusätzlich obliegt Ihrer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit die Überprüfung von Arbeitsverfahren. Dabei stellt sie sicher, dass diese alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Zudem beurteilt die Arbeitssicherheits Fachkraft die Arbeitsbedingungen. Dafür begeht sie regelmässig die Arbeitsstätten und kümmert sich abschliessend um die Berichte, die Ämter und Behörden benötigen.  Suchen Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg? Brauchen Sie Unterstützung beim Paragraphen-Dschungel ArbSchG und ASiG, vielleicht auch für einen Betrieb in Lübeck oder Heide? Dann rufen Sie uns noch heute kostenlos an unter +49 (0) 4336 2250 788. Möchten Sie uns lieber schreiben? Dann erreichen uns Ihre E-Mails rund um die Uhr unter Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg

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