In jedem Betrieb sollte und muss die Sicherheit der Beschäftigen eine der obersten Prioritäten sein. Dazu zählen demnach der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit. Unabhängig davon, welche Art von Unternehmen/Betrieb Sie leiten, müssen Sie nicht nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Team haben. Auch ein Brandschutzbeauftragter muss ein Mitglied Ihrer Firma sein.
Selbst, wenn Ihre Angestellten nicht tagtäglich mit (leicht) entflammbaren Materialien zu tun haben, ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Brandschutzbeauftragten mit dem betrieblichen Brandschutz zu beauftragen. Hier kann ein speziell geschulter/unterwiesener Mitarbeiter eingesetzt werden. Aber auch ein externer Brandschutzberater kann als Unterstützung zu Rate gezogen werden.
Doch woher einen externen Fachmann heranziehen? Wir von Arbeitsschutz Pro haben selbstverständlich die Antwort und die Lösung – natürlich bei uns! Denn: Guter Rat und Hilfe sind nicht teuer und auch nicht schwer zu finden. Arbeitsschutz Pro bietet Ihnen und Ihrem Betrieb professionelle Unterstützung in Form unserer Brandschutzbeauftragten mit jahrelanger Expertise und Erfahrung.
Benötigt mein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Diese Frage beantworten wir von Arbeitsschutz Pro mit einem klaren „Ja!“ Zwar ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch gilt in Deutschland generell nicht die Pflicht, einen solchen einzustellen – was aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Zudem ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter immer „feuerfest“ unterwegs sind, z.B. in:
- Betrieben, die jeden Tag mit entflammbaren Stoffen arbeiten
- In größeren Industriebauten, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird
- In Krankenhäusern, wo eigentlich immer etwas leicht entflammbar sein kann
- In großen Verkaufsstätten, in denen z.B. die Schaufensterdeko Feuer fangen kann
Der in Ihrem Betrieb angestellte Brandschutzbeauftragte ist also immer dann schnell zur Stelle, wenn beispielsweise die besagte Schaufensterdekoration zu zündeln beginnt. Sollte dies eintreten, ist Ihr Brandschutzbeauftragter ferner damit betraut, sicherzustellen, dass sämtliche Rettungs- und Fluchtwege frei sind und eingehalten werden können. So sind alle immer auf der sicheren Seite.
Der Brandschutzbeauftragte – was tut er für Ihren Betrieb?
Vorweg: Sie als Unternehmenschef/Betriebsleiter/Arbeitgeber sind zunächst der eigentliche Brandschutzverantwortliche Ihrer Firma. Das heißt, dass es Ihre Pflicht ist, einen Brandschutzbeauftragten für die Arbeitssicherheit zu bestellen. Ihr Brandschutzexperte fungiert dann als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Brandschutz in Ihrem Betrieb:
- Er soll dabei sowohl beraten, als auch unterstützen und eine Brandschutzordnung erstellen
- Er arbeitet Betriebsanweisungen aus, die sich mit dem Firmen-Brandschutz befassen
- Er beurteilt die Brandgefährdung an der jeweiligen Arbeitsstätte/dem Betrieb
- Er ermittelt mit Ihnen potentielle Brand- und Explosionsgefahren
Zu seinen weiteren Aufgabenbereichen zählt zudem das Einführen technischer, baulicher und organisatorischer Maßnahmen, die zu einem optimalen Brandschutz beitragen. Dazu gehört auch die regelmäßige Wartung der Maschinen. Schließlich reicht schon ein Baufehler (oder brennbare Stoffe), um eine Funkenbildung und damit einen Brand auszulösen und zu begünstigen.
Sind Sie auf der Suche nach Ihrem Brandschutzbeauftragten? Suchen Sie jemanden, der die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb optimiert und sich dabei auch um sämtliche Dokumentationen und Maßnahmen kümmert? Dann sind wir von Arbeitsschutz Pro der richtige Ansprechpartner! Rufen Sie uns noch heute für Ihr persönliches Angebot an unter +49 (0) 4336 2250 788. Ihre schriftlichen Anfragen erreichen uns Tag und Nacht hier
✓ Brandschutzbeauftragter Norddeutschland Raum Lübeck ✓ Fachkraft für Brandschutz im Betrieb ✓ Brandschutzmassnahmen im Betrieb durchführen ✓ externe Beratung bei Brandschutzfragen ✓ Finden Sie Ihren Beauftragten für Brandschutz bei Arbeitsschutz Pro ✓
Bildquelle: Bettina – adobe.stock.com