Ab wann benötigt ein Betrieb eine FASI = Fachkraft für Arbeitssicherheit? Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter (mit dem 1. Sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter) vor den Gefährdungen, die durch die Arbeit entstehen, zu schützen. Kommt es nichtsdestotrotz zu einem schweren oder tödlichen Unfall eines Mitarbeiters, kommt es zur Untersuchung durch die Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche und unter Umständen der Arbeitsschutzbehörde.
Bei dieser Unfalluntersuchung wird geschaut, ob dem Arbeitgeber ein Organisatorisches verschulden im Schutz der Gesundheit von Menschen vorgeworfen werden kann und somit auch haftbar gemacht werden kann. Siehe auch: GDA Orgacheck!
Damit der Arbeitgeber oder seine Führungskräfte sich jederzeit im „Schutz“ informieren können, gibt es auf den Webseiten der Berufsgenossenschaften diverse Informationsunterlagen, Broschüren und Hilfestellungen..
Weiterhin werden dort diverse kostenlose Schulungen, die den Arbeitsschutz im Unternehmen betreffen angeboten. Eine Schulung ist z. B. die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI, SIFA oder FAS). Diese kann der Unternehmer selbst oder einen ausgewählten Mitarbeiter besuchen lassen.
Informationen zu den Themen: Organisation der (Arbeits-) Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten …
Die Betreuung durch eine FASI (siehe auch: Fachvereinigung für Arbeitssicherheit) kann aber auch durch einen externen Spezialisten für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb oder auf Ihrer Baustelle gestellt und besetzt werden.
Dort gibt es die Möglichkeit einer freiberuflichen FASI oder einen überbetrieblichen Dienst zu wählen. Weiterhin muss die Verantwortliche Person die Arbeitsbedingungen Analysieren / Beurteilen (Arbeitsschutzgesetz) und Dokumentieren (Gefährdungsbeurteilung).
Des Weiteren wird dort erläutert wie viel Betreuungszeit im Mitarbeiterschutz das jeweilige Unternehmen, durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg, benötigt. Dieses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber im Wesentlichen richtet für die Zeiten, die für den Schutz im Unternehmen anfallen von der Art des Gewerkes und der Mitarbeiterzahl ab.
Bei einem Bürobetrieb ist als Beispiel mit einer geringen Gefährdung auszugehen wobei im produzierenden- oder Baugewerbe je nach Art von einer mittleren bis hohe Gefährdung ausgegangen werden muss. Die aufgezeigte Tabelle kann dort schon ein kleiner Leitfaden zur Ermittlung der Grundbetreuungs-Einsatzzeit geben.
Die Berechnung der gesamten Grundbetreuungs-Einsatzzeit pro Jahr erfolgt durch Multiplikation des Einsatzzeitenfaktors (0,5 oder 1,5 oder 2,5) mit der Gesamtzahl der
Beschäftigten des Betriebs. Die Einsatzzeitenfaktoren sind unabhängig von der Betriebsgröße konstant (keine Einsatzzeitendegression). (Quelle: BG ETEM)
Was ist eine FASI und wie kann ich eine FASI extern beauftragen?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit besitzen eine spezielle Ausbildung, die Sie entweder bei der DGUV, Berufsgenossenschaft oder externen Träger mit Zulassung, absolvieren müssen. Mit dieser speziellen Ausbildung wird Ihnen das Handwerkzeug gegeben, um den Arbeitgeber in den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu beraten und Unfallgefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und Unfallverhütungsmaßnahmen vorzuschlagen.
Weiterhin haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch noch weitere Anforderungen zu erfüllen:
Sicherheitsbegehungen im Betrieb inkl. Dokumentation,
Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffdokumentation,
Arbeitsplatzgestaltung,
Gesundheitsprävention,
Mitarbeiter unterweisen,
Unfallanzeigen erstellen,
Maßnahmen zur Unfallvermeidung erstellen,
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festlegen,
Beschaffung/Änderung von Arbeitsmitteln,
Einführung/Änderung von Arbeitsverfahren,
Arbeitsstoffen Einführen,
Persönlicher Schutzausrüstung Erproben und anschließend auswählen,
Gefahren bei der Arbeit ermitteln und Beurteilen,
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festlegen,
Betrieblichen Sicherheitsunterlagen Erarbeiten, wie z.B.
Betriebsanweisungen oder Arbeitsanweisungen,
Beraten der Arbeitnehmer, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und
des Betriebsrates in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Wahl des Unternehmermodells benötigt?
Wenn ein externer Support zur Bewältigung dieser Aufgaben benötigt wird, entscheidet der Verantwortliche selbst, welchen Umfang diese hat. Hier können sowohl arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische, wie auch eine alternative Betreuung gewährleistet werden.
Sobald es besondere Anlässe (bedarfsorientiert) in einem Unternehmen gibt, ist der Unternehmer verpflichtet sich von Fachkräften für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Besondere Herausforderungen können sein (Auszug aus der DGUV-Vorschrift 2 Anlage 3):
Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
Grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
Einführung neuer Arbeitsverfahren,
Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
Erstellung von Notfall- und Alarmplänen.
Ein weiterer Anlass für das Engagement eines Arbeitssicherheitsexperten kann unter anderem sein:
Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.
Sie sind auf der Suche nach einer externen FASI die zielorientiert, pragmatisch und praxisnah, Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften unterstützt. Wir von ArbeitsschutzPro können Ihnen die für Sie passenden, extern tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Hamburg zu stellen.
Jetzt GRATIS Beratung durch eine erfahrene Fachkraft sichern!
Sigeko Hamburg | ArbeitsschutzPro | Gefährdungsbeurteilung | Brandschutzbeauftragter
Bildquelle: zerbor_adobe.stock.com