Arbeitssicherheit Hamburg

Arbeitssicherheit Hamburg

Warum muss mein Betrieb eine z.B. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg, Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenbek oder Winsen/Luhe bestellen? Jeder Unternehmer mit Mitarbeitern, hat nach Arbeitsschutzgesetz, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu sorgen. Um dieses zu gewährleisten gibt es für alle Unternehmen, je nach Mitarbeiterzahl unterschiedliche Herangehensweisen.

Diese unterschiedlichen Herangehensweisen sind von der Behörde in der DGUV-Vorschrift 2 beschrieben. Durch die genannte Vorschrift bekommen die Verantwortlichen mehr Spielraum in der Wahl der Betreuungsform und kann sich auch selber mit einbringen.

Aber dort wird auch festgelegt, welche Verantwortung der Unternehmer im Arbeitsschutz besitzt. In allen Betreuungsformen wird entweder ständig oder in bestimmten Situationen eine für Arbeits sicherheit benötigt … nicht nur auf einer Baustelle, z.B. in Hamburg. Auch so  kann die Unterstützung durch einen Experten für „Arbeitssicherheit Hamburg“ (mit qualifizierter Ausbildung auch im Brandschutz) möglich sein:

  • Intern agierende Fachkräfte für Arbeits sicherheit (Voll- oder Teilzeit)
  • Externer MA für Sicherheit auf der Arbeit (befristeter Vertrag)
  • Überbetrieblicher Dienst, z.B. Gesundheitsschutzplan erstellen
  • Tätigkeit als Koordinator für Sicherheit auf Baustellen (Sigeko)
  • Tätig als Freiberufliche Mitarbeit als Experte für Arbeits Sicherheit.

Jedes der genannten Modelle hat seine Vorteile.

Sie haben die Arbeit. Wir bieten die Sicherheit … überall in Hamburg. Betreuungsformen im Arbeitsschutz …

In der DGUV-Vorschrift 2 ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und die Anforderungen daraus festgelegt. Diese Vorschrift der DGUV konkretisiert die Vorgaben des Arbeits Sicherheitsgesetzes.

In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße haben die Wahl zwischen zwei Betreuungsmodellen.

  • Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Beschäftigte
    1. Grundbetreuung (Grundleistung nach Arbeitssicherheitsgesetz): Einsatzzeiten nicht nach Anzahl der Beschäftigten, sondern von der Gefährdung abhängig.
    2. Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
  • Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte.
    1. Grundbetreuung (Grundleistung nach Arbeitssicherheitsgesetz): Einsatzzeiten berechnen sich nach Betreibsart (Gefährdung) und Anzahl der Beschäftigten
    2. Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
  • Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigte.
    1. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung (Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2)
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung
    1. Basis: Geschäftsinhaber muss an einer Schulung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft teilnehmen.
    2. Bedarfsorientierte Betreuung: Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung legt der Betreiber selbst fest, welcher Betreuungsumfang benötigt wird.

Die Grundbetreuung findet in Betrieben bis 10 beschäftigten sowie in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten statt. Sie unterscheidet sich aber im Inhalt, dem Umfang sowie der Betreuungszeit.

Wie werden Sicherheitsfachkräfte im „Arbeitsicherheit Hamburg“ berechnet?

  • Teilzeitkräfte mit maximal 20 Stunden werden mit dem Faktor 0,5 berechnet,
  • Teilzeitkräfte bis 30 Stunden werden mit dem Faktor 0,75 berechnet,
  • Beschäftigte mit mehr als 30 Stunden werden mit dem Faktor 1 berechnet.

Das bedeutet, wenn ein Betrieb 10 Angestellte hat, davon 2 Teilzeitkräfte unter 20 Stunden, 4 Teilzeitkräfte mit 25 Stunden und Rest Vollzeitmitarbeiter.

Durch die Unterteilung der Arbeitsstunden wird für die Berechnung der benötigten Stunden, 8 Angestellte für das Unternehmen zugrunde gelegt.

Wie viele Stunden benötigt ein Unternehmen in der Grundbetreuung durch eine FaSi, vor Ort in Hamburg?

Die Grundbetreuung ist in drei unterschiedliche Betreuungsgruppen unterteilt. Diese drei unterschiedlichen Gruppen sind nach den Gefahrenklasse, der unterschiedlichen Berufsgruppen aufgeteilt. Die Berufe, die in die Gruppe I fallen benötigen 2,5 stunden, die in Gruppe II fallen benötigen 1,5 Stunden und die in Gruppe III fallen benötigen 0,5 Stunden pro Beschäftigten pro Jahr.

Unter dem folgenden Link finden Sie sicher eine Aufschlüsselung (WZ-Schlüssel) der unterschiedlichen Aufteilung der Berufe.

https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/downloads/wz_liste.pdf

Im vorherigen Beispiel wurde berechnet, aufgrund der Teilzeitkräfte, haben wir 8 Beschäftigte. Bei einer Betreuungsgruppe zwei bedeutet das:
8 Angestellte * 1,5h pro Beschäftigten = 12 Stunden
Daraus ergibt sich das dieses Unternehmen 12 Stunden Grundbetreuung pro Jahr nach DGUV Vorschrift 2 benötigt.
Diese Stundenanzahl werden auf die Fachkraft für Schutz + Gesundheit und den Betriebsarzt aufgeteilt.

Welche Leistungen müssen in der Grundbetreuung erbracht werden?

In der Grundbetreuung unterstützt die externe Fachkraft für Sicherheit auch in Hamburg die verschiedensten Unternehmensformen. Aufgabenfelder des Mitarbeiters für Arbeits Sicherheit:

  • Unterstützen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung,
    • Beurteilen der Arbeitsbedingungen,
    • Beurteilen von Arbeitsverfahren,
    • Beurteilen von Betriebsmitteln,
    • Beurteilen von Betriebsstoffen / Gefahrstoffen,
  • Hilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung,
  • Informationen für Ihre Arbeitsplatzgestaltung,
  • Tipps bei der Erstellung und Implementierung einer Arbeitsschutzorganisation,
    • Betriebsspezifische Prozesse im Unternehmen organisieren,
  • Erstellen von Dokumenten (Arbeitsanweisung, Betriebsanweisungen, Berichte usw.)
  • Teilnehmen in betrieblichen Besprechungen.
  • Eigenorganisation

Welche Leistungen müssen in der betriebsspezifischen Betreuung erbracht werden?

Die Grundbetreuung ist jeweils, um die betriebsspezifische Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg zu erweitern. Diese Leistung kann entweder dauerhaft oder temporär sein.

Die Tätigkeiten sind in den 16 Aufgabenfelder der Vorschrift aufgeführt. Diese Aufgabenfelder sind regelmäßig zu überprüfen, ob ein Bedarf vorliegt bzw. sich ein neuer Bedarf ergeben hat. Diese Ermittlung sollte jeweils in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.
Eine Zusammenfassung von Betriebsspezifischen auslöse Kriterien:

  • Arbeitsplätze / Arbeitsaufgaben / Arbeitsorganisation die besonderen Risiken aufweisen,
  • Entwicklung eines Gesundheitsmangements,
  • Arbeitsgestaltung zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren,
  • Veränderung / Einrichtung neuer Arbeitsplätze,
  • Beschaffung neuartiger Maschinen,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Schaffung einer geeignet Arbeitsschutzorganisation,
    • Integration der Arbeitsschutzorganisation in die Führungstätigkeit / Organisation,
  • Einführung neuer Vorschriften, die das Unternehmen betreffen,
  • Betriebliche Aktionen im Arbeitsschutz.

Was ist alternative bedarfsorientierte Betreuung?

In den meisten Betrieben bis zu 50 Mitarbeiter kann der Unternehmer:in auch in Hamburg sich eigenständig um die Arbeitsschutzorganisation kümmern. Aber damit ein Arbeitgeber diese Betreuungsform wählen kann, muss er an Motivations- und Informationsmaßnahmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft teilnehmen. Diese ist innerhalb von 2 Jahren zu absolvieren und ist anschließend mindestens alle 5 Jahre aufzufrischen.

In diesen Veranstaltungen (auch im Großraum der Hansestadt Hamburg) werden, die benötigen Informationen über Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit in seinem Betrieb. Dadurch werden die Kenntnisse vermittelt und Arbeitsschutzprobleme zuerkennen und eine Gefährdungsbeurteilung aufzustellen.

Nichtsdestotrotz ist die Unternehmensführung in bestimmten Situationen verpflichtet, sich zusätzlich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt informieren zu lassen.
Welche Anlässe können zum Support durch eine Fachkraft für Arbeits sicherheit (Fasi) führen?

  • Einrichtung / Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe,
  • Bereitstellen neuer Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe, die zu einer Erhöhung der Gefährdung führen.
  • Einführen neuer Arbeitsverfahren,
  • Änderung bzw. einführen von Arbeitsverfahren, die eine Erhöhung der Gefährdung zur Folge haben.
  • Support und Untersuchung nach Unfällen bei der Arbeit,
  • Neugestaltung von Betriebsanlagen,
  • Aufstellen und gestallten von Notfall- und Alarmplänen.
  • Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.

Wann braucht ein Unternehmen eines Spezialisten für Arbeitssicherheit im Großraum Hamburg?

Wie in den unterschiedlichen Betreuungsmodellen dargestellt, benötigt jede Company in gewissen Situationen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der bestellte Dienstleister für Arbeits sicherheit hat nach den Unfallverhütungsvorschriften, die Aufgabe den Verantwortlichen in allen Belangen des Arbeitsschutzes, Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes effizient zu unterstützen.

Aus diesem Grund kann es auch für Unternehmen mit einem Mitarbeiter verpflichtend / sinnvoll sein externe Fachkräfte für Arbeits sicherheit zu beauftragen.

Schutz der Gesundheit … eine der Hauptaufgaben Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine der wichtigsten Herausforderungen externer Fachkräfte für Arbeits sicherheit:

  • Beratung des Unternehmers und seine Führungskräfte in allen Belangen der Arbeitssicherheit.
    Nichtsdestotrotz können alle Mitarbeiter eines Unternehmens informiert werden.

Andere Tätigkeitsbereiche:

  • Gestaltung und Bewertung von Arbeitsplätzen,
  • Unterstützen bei der Planung von Arbeitsstätten,
  • Beratung bei allen Fragen der Arbeitssicherheit,
  • Auswahl persönlicher Schutzausrüstung,
  • Auswahl von Körperschutzmittel,
  • Organisation und Durchführung von Unterweisungen im Arbeitsschutz,
  • Beurteilen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen,
    • Ermitteln von Gefahren,
    • Dokumentieren der Gefahren,
    • Festlegen von Maßnahmen zur Unfallverhütung,
  • Beurteilen von Gefahrstoffen,
    • Ermitteln von Gefahren,
    • Substitution von Gefahrstoffen,
  • Untersuchen von Arbeitsunfällen,
  • Erstellen von Betriebsanweisungen,
  • Erstellen von Arbeitsanweisungen,
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung,
  • Durchführen von Begehungen.

Die aufgezählten Arbeiten müssen nicht abschließend sein. Hier können durch betriebliche Belange andere Einsatzgebiete dazu kommen oder auch wegfallen.

Betreuung und Beratung durch Fachkräfte für Arbeitsschutz

Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen die Verantwortung für den Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Um dieser wichtigen Aufgabe nicht allein entgegentreten zu müssen, wurde die Position der Fachkräfte für Arbeits sicherheit im Gesetz implementiert. Aus diesem Grund wird jedes Unternehmen verpflichtet externe Fachkräfte für Arbeits sicherheit zu bestellen und diese soll den Unternehmensverantwortlichen ein Durchblick im Gesetzesdschungel des Arbeitsschutzes bringen.

Genau aufgrund der gesetzlichen Vielfalt ist das Aufgabenspektrum ebenso unterschiedlich. Die Einsatzzeiten der Dienstleister für Arbeitssicherheit sind in Grundbetreuung und branchenspezifische Betreuung unterteilt.

Ein Auszug der Aufgabenvielfalt beinhaltet die Beratung des Unternehmers und seiner Führungskräfte sowie Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation.

Wir von Arbeitsschutz Pro können Ihnen alle gesetzlichen Anforderungen in der Arbeitssicherheit Hamburg anbieten, die Sie benötigen bzw. die an Ihr Unternehmen gestellt werden. Wir übernehmen alle Aufgaben in der sicherheitstechnischen Betreuung. Dafür stellen wir Ihnen eine für Sie passende Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg zur Seite.

Diese Aufgaben nach Arbeitssicherheitsgesetz § 6 und der DGUV Vorschrift 2 übernehmen wir für Sie!

  • Gestellung der gesetzlich geforderten Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Mitwirken / erstellen der Gefährdungsbeurteilung,
  • Unterstützen bei dem Umgang mit Gefahrstoffen,
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen,
  • Unfallanlysen und -untersuchungen,
  • Unterweisung bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen,
  • Durchführen einer Wirksamkeitskontrolle,
  • Unterstützen / Durchführen von Unterweisungen die den Arbeitsschutz betreffen,
  • Anleitung bei dem Aufbau und der Umsetzung einer rechtssicheren, Organisationsverantwortung
  • Erstellen von Dokumenten Z.B. Betriebsanweisungen; Arbeitsanweisungen,
  • Tipps und Infos bei der Arbeitsplatzgestaltung,
  • Externe Dienstleister für Arbeits Sicherheit,
  • Durchführen von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen inkl. Dokumentation,
  • Erstellen eines Jahresberichtes nach DGUV Vorschrift 2 § 5

Sie suchen einen kompetenten Partner im Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Hamburg? Das Team von ArbeitsschutzPRO genießen Sie vollumfänglich sicheren Support! Gern informieren wir Sie über unser Angebot sowie mögliche Kosten telefonisch:

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Über den Autor

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Mein Name ist Thorben Breitkopf. Seit mehr als 15 Jahren beschäftigte ich mich als qualifizierte Fachkraft mit der Sicherheit von Betrieben und Unternehmen.

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