Corona Pandemieplanung

Corona Pandemieplanung

Es geht um eine „Corona Pandemieplanung“ in Ihrem Unternehmen. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, zu Pandemie-Plänen: „Wir geben den Betrieben jetzt pragmatische und praxisorientierte Hilfen. Als Partner der Betriebe im Arbeitsschutz haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen seit Beginn der Coronavirus-Pandemie entsprechende Informationen und Instrumente entwickelt.

Aktuelles Wissen über die Vorgaben der SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards.

Diese Hilfen gleichen wir jetzt mit den Vorgaben des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards ab und übersetzen sie in die Sprache und Bedarfe der einzelnen Branchen.“

Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. eine Corona Pandemieplanung, zu implementieren. Diese greifen nicht nur in Notfällen, sondern gewährleisten jeden Tag den optimalen Schutz von Betrieb und Mitarbeitern.

Um sicherzugehen, dass dieser Schutz fortwährend optimiert wird, gibt es Arbeitsschutz-Profis. Diese überprüfen die Richtigkeit der Maßnahmen und erstellen Protokolle.

Aktuell befindet sich die Welt in einer absoluten Ausnahme-Notsituation. Seit Monaten beherrscht ein Virus – Corona – und die daraus folgende Krankheit Covid-19, jeden Bereich unseres Lebens. Betroffen davon ist selbstverständlich auch die Wirtschaft und im Umkehrschluss Unternehmen und kleine Betriebe. Gerade jetzt ist es überlebenswichtig, einen Notfall- oder Pandemieplan zu haben. Ein erfahrener Sicherheits- und Gesundheitskoordinator hilft Ihnen dabei sicher.

Arbeitsschutzstandards am Arbeitsplatz – wieso, weshalb, warum und wie?

Hier zählt vor allem ein erhöhtes Maß an Infektionsschutz (auch im Sinne von Arbeitsschutz), und zwar sowohl während der Hochphase der Pandemie, als auch nach dem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft nach Lockerung der Restriktionsphase. Um für sich, Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter jederzeit den optimalen Schutz zu gewährleisten, stellen wir Ihnen im Folgenden vor, wie ein solcher Pandemieplan aussehen kann.

Das Bundesarbeitsministerium hat am 16.04.2020 den sog. Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard verabschiedet. Dabei steht eine Frage, die viele Unternehmen beschäftigt, im Vordergrund: Welche Anforderungen muss ich im Hinblick auf die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung erfüllen?
Bund und Länder haben zur Pandemieplanung Folgendes beschlossen:

Seit dem 15.04.2020 gilt, dass „jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept“ umsetzen muss. Was bedeutet das für den einzelnen Betrieb?

Ist das Hygienekonzept eine neben der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Anforderung? Benötigen Firmen eine separate Dokumentation?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spezifiziert hierzu:

  • Die Hygienemaßnahmen des SARS-CoV2-Arbeitsschutzsandards reichen zur Einhaltung aus
  • Der Standard wird von branchenspezifischen Hilfestellungen ergänzt und konkretisiert
  • Diese Ergänzung erfolgt von den jeweiligen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Ein zusätzliches „Hygienekonzept“ als eigenständiges Dokument ist obsolet

Arbeitsschutz auch und vor allem während einer Pandemie

Vor wenigen Tagen wurden einige Restriktionen, die aufgrund der Corona-Pandemie implementiert wurden, schrittweise gelockert. Mit der Rückkehr zu Arbeit und ins öffentliche Leben steigt das Risiko wieder ansteigender Infektionszahlen. Gerade in einem Betrieb mit vielen Mitarbeitern laufen Sie Gefahr, dem Virus Tor und Tür zu öffnen. Zu den Fragen, die Sie sich nun vielleicht stellen, zählen:

Habe ich meine Mitarbeiter Unterwiesen?
Habe ich eine Gefährdungsbeurteilung gemacht?
Habe ich zum Schutz meines Unternehmens alles getan?
Schütze ich alle meine Mitarbeiter nach wie vor ausreichend?

Auch folgende Fragen werden möglicherweise Teil Ihrer Pandemieplanung sein:

Verfüge ich über die richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA)?
Ist die Arbeitsanweisung für die Hygieneeinhaltung an meine MA weitergegeben?

Wenn Sie nicht alle dieser Fragen mit einem klaren „Ja!“ beantworten können, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem (externen) Arbeitsschutz -Beauftragten / Arbeitsschutzbetreuung (auch zur Erstellung einer Betriebsanweisung). Dieser arbeitet eng mit den Betriebsärzten und weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen, um die nötigen Infektionsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb einzuführen und zielbringend mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern umzusetzen.

Risiko vermindern im Falle einer Pandemie – und auch danach

Lockerungen bedeuten zwar auf der einen Seite neugewonnene Freiheiten. Sie bergen – wenn Sie nicht richtig vorbereitet sind – aber auch neue Gefahren bzw. ein erhöhtes Infektionsrisiko. Hier hilft Ihnen ein Spezialist für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er erarbeitet mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog. Mit einigen Hinweisen wie den folgenden können Sie bereits das Risiko für Ihre Firma vermindern:

Gewährleisten Sie (extern) Betriebsärzte + Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb
Mit Arbeitsschutz bieten Sie freiwillige, telefonische & ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge an
Organisieren Sie firmeninterne Abläufe so, dass die MA möglichst wenig Kontakt haben
Diese beraten Sie bei der Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Stellen Sie mit Ihrem Arbeitsschutz-Beauftragten sicher, dass Ihre Beschäftigten während des Schichtwechsels oder Pausen nur ein Minimum an Kontakt untereinander haben. Lässt sich der Kontakt zwischen den Mitarbeitern und/oder Ihnen nicht vermeiden, benötigen Sie für diese Mitarbeiter besondere Schutzmaßnahmen. So kann eine maximale Arbeitssicherheit (auch durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit) angestrebt / realisiert werden.

Übertragen Sie Ihren Arbeitsschutz-Experten außerdem die Hygiene-Unterweisung von Fachpersonal und Angestellten. Dazu gehört u.a. das regelmäßige Waschen der Hände, ggf. das Tragen eines Mundschutzes. Letzteres ist in der Öffentlichkeit seit dem 27.04.2020 Pflicht, z.B. beim Gang in den Supermarkt. Eine Implementierung in Ihrem Unternehmen legen wir Ihnen wärmstens ans Herz.

Mein persönlicher Pandemieplan – was muss ich noch beachten und wer hilft?

Wichtig ist es, dass ein Mitarbeiter, der Erkältungssymptome aufweist, gar nicht erst zur Schicht erscheint. Dazu zählen leichtes Fieber, Atemnot und Abgeschlagenheit. Der betroffene Mitarbeiter hat unverzüglich den Betriebs- oder den Hausarzt aufzusuchen und muss dem Betrieb für mindestens 2 Wochen fernbleiben. Jeder Beschäftigte ist in der Pflicht, seinen Gesundheitszustand zu prüfen.

Nicht nur Sie als Chef sind in der Verantwortung, wenn es um das Wohl Ihrer Angestellten geht. Auch bestimmte Fachkräfte stehen in der Pflicht, ihre Kollegen über die richtigen Schutzmaßnahmen zu informieren und sie dazu anzuleiten, diese Informationen weiterzuleiten. Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, ist auch ein Austausch mit dem Gesundheitsamt nötig.

Ebenfalls sollten Sie bei Ihrer Corona Pandemieplanung berücksichtigen:

Unterstützen Sie als Arbeitgeber aktiv Ihre Beschäftigten
Stellen Sie klar, dass Sicherheit und Gesundheit oberste Priorität haben
Erläutern Sie die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen verständlich
Proben Sie ggf. diese Schutzmaßnahmen mit Ihrem Team und dem Arbeitsschutz-Experten

Diese Hinweise sind nur ein Teil eines umfangreichen Pandemieplanes, den Unternehmen, die deutsche Regierung und das Robert-Koch-Institut/RKI zu Beginn der Corona-Pandemie zusammengestellt haben.

Wir von Arbeitsschutz Pro helfen Ihnen jederzeit, diese und weitere Infektionsschutzmaßnahmen, aber auch aktiven Brandschutz in Ihrem Betrieb zu implementieren und umzusetzen. Rufen Sie uns deshalb noch heute kostenlos an unter +49 (0)4336 2250 788 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht hier:

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Regalprüfung DIN EN 15636 | Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit | Brandschutzbeauftragter

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