Folgende Situation: Sie leiten einen Betrieb bzw. Sie sind Chef eines Unternehmens. Auch wenn Sie nicht täglich mit leicht entflammbaren Materialien arbeiten lassen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass im Falle eines Feuers die entsprechenden Schutzmassnahmen getroffen werden können. Dazu gehört nicht immer nur ein Feuerlöscher und/oder eine Löschanlage.
Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ein sogenannter Brandschutzbeauftragter den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Dabei kann es sich um einen speziell dafür ausgebildeten und geschulten Mitarbeiter handeln. Aber auch ein extern bestellter Brandschutzbeauftragte (alternativ: Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Hamburg) kann die vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen und ausführen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Wir von Arbeitsschutz Pro wissen natürlich, dass Sie als Betriebschef diese Tatsache zwar im Auge, vielleicht aber nicht immer die nötige Zeit haben, sich um die schriftliche Beauftragung eines solchen Brandschutzbeauftragten zu kümmern. Doch guter Rat und Hilfe sind nicht teuer. So bieten wir von Arbeitsschutz Pro Ihnen unsere Brandschutzexpertise an. Wie diese aussieht, erfahren Sie hier.
Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?
Zunächst gilt: Sie als Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter und/oder Behördenleiter sind der Brandschutz-Verantwortliche Ihrer Firma. Der von Ihnen beauftragte Brandschutzexperte ist dann wiederum die Person, die als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Brandschutzfragen fungiert. Dabei soll er sowohl beraten, als auch unterstützen und zwar als „Stabsfunktion“. Ihm obliegt:
- Das Erstellen der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
- Er hilft dabei, Brand- und Explosionsgefahren zu ermitteln
- Er wirkt bei Beurteilungen der Brandgefährdung am Arbeitsplatz mit
- Er hilft bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
Ausserdem übernimmt er die Mitverantwortung für technische, bauliche und organisatorische Massnahmen, die den Brandschutz betreffen. Schliesslich kann es ja durchaus passieren, dass zum Beispiel ein Baumangel Grund und Auslöser eines gefährlichen Brandes ist. Und das wollen wir für Sie und Ihre Mitarbeiter natürlich vermeiden. Dazu gehört auch, dass wir brennbare Stoffe identifizieren.
Brauche ich als Betriebsleiter wirklich einen Brandschutzbeauftragten?
Klare Antwort: Ja! Zwar besteht in Deutschland keine generell Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Es kann aber sein, dass Bundesländer eine solche Bestellung in ihrem Baurecht verankert haben. Und letztlich zählt ausserdem, dass Ihre Mitarbeiter und auch Ihr Betrieb immer feuerfest und sicher sind. Das gilt vor allem an feuergefährdeten Arbeitsstätten wie:
- Krankenhäusern
- Grossen Verkaufsstätten
- Grösseren Industriebauten
- Betrieben, die mit entflammbaren Stoffen arbeiten
Ein Brandschutzbeauftragter ist dann schnell zur Stelle, wenn z.B. ein Papierlager einmal Feuer und Flamme ist. Damit ein Feuer gar nicht erst auftritt, stellt Ihr persönlicher Brandschutzbeauftragter selbstverständlich auch sicher, dass sämtliche Flucht- und Rettungswege eingehalten werden. Und natürlich kümmert er sich auch um sämtliche Dokumentationen und Ämtergänge für Sie.
Wenn auch Sie Leiter eines Betriebs, zum Beispiel in Hamburg oder Neumünster, und (noch) auf der Suche nach einem Brandschutzbeauftragten sind, sind Sie bei uns von Arbeitsschutz Pro an genau der richtigen Adresse. Rufen Sie uns noch heute kostenlos an unter +49 (0) 4336 2250 788. Ihre schriftlichen Anfragen erreichen uns Tag und Nacht unter Brandschutzbeauftragter
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